Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsdienstleistungen

§ 1 Leistungsgegenstand

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend „Auftraggeber“) und Alexandra Schwabe (nachfolgend „Auftragnehmer“) über die Online-Plattform www.rmc-investment.com geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt, sofern Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich zugestimmt habt.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

(3) Zu den (Beratungs-)Dienstleistungen gehört insbesondere:
• strategische Investmentberatung
• An- und Verkaufsberatung, Zusammenstellung von Immobilienportfolien
• Auswahl, Bewertung und umfassende Analyse der Kaufobjekte
• sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens (Due Diligence)
• Verkauf von Einzelobjekten und Beständen
• Recherche und Auswertung relevanter Markt- und Objektinformationen


§ 2 Vertragsschluss, Umfang der Leistung

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, sobald der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers durch eine gesonderte E-Mail annimmt und dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail zugeht. Der Auftraggeber hat dabei regelmäßig den SPAM-Ordner seines E-Mail-Postfachs zu prüfen.

(3) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Auftraggeber per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

(4) Änderungen bzw. Ergänzungen der Beauftragung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten als Zusatzvereinbarung zum originären Auftrag.


§ 3 Mitwirkung durch Auftraggeber, Aufklärungs- und Beratungspflicht des Auftragnehmers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur Erfüllung und Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

(2) Aufgrund der besonderen Sachkunde des Auftragnehmers ist dieser dem Auftraggeber zur Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Bereich der angebotenen Dienstleistungen verpflichtet. Sie erstreckt sich insbesondere auch auf die Frage, ob bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Gestaltungen oder Inhalte überhaupt umgesetzt werden können und der Erfahrung nach dem vom Auftraggeber angestrebten Zweck dienlich sind. Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf rechtliche Gegebenheiten, sofern diese innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als bekannt vorausgesetzt werden können und der Auftragnehmer sie kannte.

(3) Im Hinblick auf Anlagenberatungsleistungen ermittelt der Auftragnehmer zunächst die konkreten persönlichen Verhältnisse sowie die Risikobereitschaft des Auftraggebers. Anschließend erfolgt die Information und die Aufklärung des Auftraggebers über das in Betracht kommende Anlageprodukt. Die Beratung durch den Auftragnehmer erfolgt hierbei auftragnehmer- und objektgerecht.

(4) Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer zur gegenseitigen Loyalität.


§ 4 Vergütung und Aufwendungen

(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen nach diesem Vertrag eine Vergütung in Höhe von insgesamt pauschal . . . . . . Die Vereinbarung eines Stundenhonorars bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Erbringt der Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung i.H.v. . . . . .EUR pro Stunde.

(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Auftragnehmer im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies dem Auftraggeber jeweils bekannt ist. Entsteht die Umsatzsteuerpflicht oder die Option auf sie nachträglich, so kann die Mehrwertsteuer bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter Vorlage der Mehrwertsteuerpflicht-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegen Rechnungsstellung nachgefordert werden. Danach erlischt die Forderung auf Umsatzsteuer-Erstattung.

(4) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung seiner Tätigkeit erforderlichen angemessenen Aufwendungen, für die der Auftragnehmer einen ordnungsgemäßen Nachweis erbracht hat, zu ersetzen. Bei Aufwendungen, die einen Betrag von EUR übersteigen, hat der Auftragnehmer vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.


§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund seiner Beratungsleistungen einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.

(3) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den in § 5 Absatz 4 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

(4) Der Auftragnehmer haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Insoweit ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Betrag begrenzt, der für den Auftraggeber zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. Die Haftung des Auftragnehmers für die leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

(5) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Seitenbetreiber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


§ 6 Verschwiegenheit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen auch über das Ende dieses Beratervertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht dem Interesse des Auftraggebers dienen, zu nutzen. Gleiches gilt umgekehrt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von der Geheimhaltungspflicht entbinden, soweit er gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.

(2) Der Auftragnehmer wird die ihm übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit dem Ende der geschäftlichen Beziehung zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen. Er wird auf Verlangen schriftlich bestätigen, dass er nicht mehr im Besitz von Unterlagen jeglicher Art ist, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder ihm von dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag überlassen wurden.


§ 7 Datenschutz

Der Auftragnehmer speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages.


§ 8 Urheber – und Nutzungsrechte

(1) Bei Berichten, Aufstellungen, Berechnungen, Kalkulationen, Abbildungen sowie sonstigen schriftlichen Unterlagen, die von dem Auftragnehmer gestaltet worden sind, verbleiben die Urheber – und sonstigen Rechte beim Auftragnehmer und dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

(2) Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches, räumliches und zeitlich unbeschränktes, jedoch nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer in Absatz 1 gestalteten Unterlagen. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis durch den Auftragnehmer.


§ 9 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.


§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Auftragnehmers. Dieser ist zurzeit Ketzin.

(3) Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Gerichtsstand Ketzin.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertrags- bzw. Regelungslücke.

(3) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn die zugrunde liegende Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Januar 2018

AGB für Beratungs-
dienst-
leistungen

§ 1 Leistungsgegenstand

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend „Auftraggeber“) und Alexandra Schwabe (nachfolgend „Auftragnehmer“) über die Online-Plattform www.rmc-investment.com geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt, sofern Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich zugestimmt habt.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

(3) Zu den (Beratungs-)Dienstleistungen gehört insbesondere:
• strategische Investmentberatung
• An- und Verkaufsberatung, Zusammenstellung von Immobilienportfolien
• Auswahl, Bewertung und umfassende Analyse der Kaufobjekte
• sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens (Due Diligence)
• Verkauf von Einzelobjekten und Beständen
• Recherche und Auswertung relevanter Markt- und Objektinformationen


§ 2 Vertragsschluss, Umfang der Leistung

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, sobald der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers durch eine gesonderte E-Mail annimmt und dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail zugeht. Der Auftraggeber hat dabei regelmäßig den SPAM-Ordner seines E-Mail-Postfachs zu prüfen.

(3) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Auftraggeber per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

(4) Änderungen bzw. Ergänzungen der Beauftragung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten als Zusatzvereinbarung zum originären Auftrag.


§ 3 Mitwirkung durch Auftraggeber, Aufklärungs- und Beratungspflicht des Auftragnehmers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur Erfüllung und Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

(2) Aufgrund der besonderen Sachkunde des Auftragnehmers ist dieser dem Auftraggeber zur Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Bereich der angebotenen Dienstleistungen verpflichtet. Sie erstreckt sich insbesondere auch auf die Frage, ob bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Gestaltungen oder Inhalte überhaupt umgesetzt werden können und der Erfahrung nach dem vom Auftraggeber angestrebten Zweck dienlich sind. Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf rechtliche Gegebenheiten, sofern diese innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als bekannt vorausgesetzt werden können und der Auftragnehmer sie kannte.

(3) Im Hinblick auf Anlagenberatungsleistungen ermittelt der Auftragnehmer zunächst die konkreten persönlichen Verhältnisse sowie die Risikobereitschaft des Auftraggebers. Anschließend erfolgt die Information und die Aufklärung des Auftraggebers über das in Betracht kommende Anlageprodukt. Die Beratung durch den Auftragnehmer erfolgt hierbei auftragnehmer- und objektgerecht.

(4) Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer zur gegenseitigen Loyalität.


§ 4 Vergütung und Aufwendungen

(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen nach diesem Vertrag eine Vergütung in Höhe von insgesamt pauschal . . . . . . Die Vereinbarung eines Stundenhonorars bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Erbringt der Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung i.H.v. . . . . .EUR pro Stunde.

(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Auftragnehmer im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies dem Auftraggeber jeweils bekannt ist. Entsteht die Umsatzsteuerpflicht oder die Option auf sie nachträglich, so kann die Mehrwertsteuer bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter Vorlage der Mehrwertsteuerpflicht-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegen Rechnungsstellung nachgefordert werden. Danach erlischt die Forderung auf Umsatzsteuer-Erstattung.

(4) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung seiner Tätigkeit erforderlichen angemessenen Aufwendungen, für die der Auftragnehmer einen ordnungsgemäßen Nachweis erbracht hat, zu ersetzen. Bei Aufwendungen, die einen Betrag von EUR übersteigen, hat der Auftragnehmer vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.


§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund seiner Beratungsleistungen einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.

(3) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den in § 5 Absatz 4 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

(4) Der Auftragnehmer haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Insoweit ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Betrag begrenzt, der für den Auftraggeber zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. Die Haftung des Auftragnehmers für die leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

(5) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Seitenbetreiber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


§ 6 Verschwiegenheit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen auch über das Ende dieses Beratervertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht dem Interesse des Auftraggebers dienen, zu nutzen. Gleiches gilt umgekehrt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von der Geheimhaltungspflicht entbinden, soweit er gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.

(2) Der Auftragnehmer wird die ihm übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit dem Ende der geschäftlichen Beziehung zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen. Er wird auf Verlangen schriftlich bestätigen, dass er nicht mehr im Besitz von Unterlagen jeglicher Art ist, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder ihm von dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag überlassen wurden.


§ 7 Datenschutz

Der Auftragnehmer speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages.


§ 8 Urheber – und Nutzungsrechte

(1) Bei Berichten, Aufstellungen, Berechnungen, Kalkulationen, Abbildungen sowie sonstigen schriftlichen Unterlagen, die von dem Auftragnehmer gestaltet worden sind, verbleiben die Urheber – und sonstigen Rechte beim Auftragnehmer und dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

(2) Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches, räumliches und zeitlich unbeschränktes, jedoch nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer in Absatz 1 gestalteten Unterlagen. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis durch den Auftragnehmer.


§ 9 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.


§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Auftragnehmers. Dieser ist zurzeit Ketzin.

(3) Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Gerichtsstand Ketzin.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertrags- bzw. Regelungslücke.

(3) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn die zugrunde liegende Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Januar 2018